Informationen zur Testpflicht

Informationen zur Testpflicht
Derzeit besteht eine Testpflicht für einen Schnelltest!
ACHTUNG! Von der Testpflicht befreit sind:
• Geimpfte Personen, die mit einem von der Europäischen
Union zugelassenen Impfstoff gegen Covid-19 geimpft
sind und deren letzte erforderliche Impfung mindestens 14
Tage zurückliegt,
• Genesene Personen, die ein mehr als sechs Monate
zurückliegendes positives PCR-Testergebnis auf eine
Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachweisen
können und die mindestens eine Impfung gegen Covid-19
mit einem von der Europäischen Union zugelassenen
Impfstoff erhalten haben und deren letzte Impfung
mindestens 14 Tage zurückliegt, sowie
• Genesene Personen, die ein mindestens 28 Tage und
höchstens sechs Monate zurückliegendes positives PCR-
Testergebnis auf eine Infektion mit dem Coronavirus
SARS-CoV-2 nachweisen können.
Die Ausnahmen für diesen Personenkreis nach §8 Absatz 1
gelten nur, sofern diese keine typischen Symptome einer
Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 wie Husten, Fieber
oder Geruchs- und Geschmacksverlust aufweisen. Anbei der
Link zur Verordnung mit Hinweis auf Paragraph §17 sowie auf
Paragraph 8(Dritte SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung)
https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/